Methodik

Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest recherchieren zum zweiten Mal herausragende juristische Kompetenz und zeichnen die besten Anwältinnen und Anwälte aus. Die Liste macht die Qualität der Anwälte in Deutschland sichtbar und dient als wichtige Orientierungshilfe für Leserinnen und Leser bei der Wahl eines passenden Anwalts. Die Auswahl der Anwälte, deren Mandantenkreis mehrheitlich aus Privatpersonen besteht, basiert auf einer KI-gestützten Analyse von rund 1,3 Millionen Mandantenurteilen mit rund 9 Millionen Textfragmenten ausgewählter, relevanter Online-Portale und einer breiten Umfrage unter ihren Fachkolleginnen und -kollegen. Für die Anwälte der Wirtschaftskanzleien wurden sowohl Empfehlungen von Unternehmensjuristen als auch Empfehlungen ihrer Fachkolleginnen und -kollegen in die Analyse mit einbezogen. Die Auszeichnungen werden sowohl in der Printausgabe der F.A.Z. als auch online unter topanwalt.faz.net präsentiert.

Welche Anwälte konnten empfohlen werden?

Die Gesamtliste der Anwältinnen und Anwälte wurde akribisch über Verzeichnisse wie z.B. das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis recherchiert. Prinzipiell konnte sich jede Anwältin und jeder Anwalt für eine Auszeichnung durch das F.A.Z. Institut qualifizieren, sofern die Kriterien der Studie erfüllt wurden. Durch die Teilnahme an der Online-Umfrage erhöhen die Anwälte die Chance, ausgezeichnet zu werden, da so sichergestellt wird, dass ihr Datensatz und alle Informationen zu ihnen und ihrer Kanzlei vollständig vorliegen.

Wer konnte an der Befragung teilnehmen?

Alle im Bundesanwaltsregister gelisteten Anwälte wurden in der Umfrage gebeten, Fachempfehlungen für ihre Berufskolleginnen und -kollegen abzugeben. Außerdem wurden die Anwälte in einer Selbstauskunft zu weiteren Punkten wie z.B. Fachbereichen, Fachanwaltstiteln, Kontaktwegen und Kanzlei-Informationen befragt. Für die Empfehlungsliste der Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte wurden zudem rund 16.500 Unternehmensjuristinnen und -juristen nach ihren Erfahrungen befragt. So wurden im Rahmen der Befragung rund 40.000 Fachempfehlungen ausgesprochen. Die Anwälte wurden per E-Mail angeschrieben sowie in der F.A.Z. zur Teilnahme aufgerufen. Die Umfrage fand im Zeitraum April bis Juni 2026 statt.

Wie werden die besten Anwälte ermittelt?

Im Bereich der Privatanwälte wurden mittels eines trainierten Sprachmodells („Large Language Model“) ca. 1,3 Millionen Mandantenurteile ausgewählter, besonders relevanter Online-Portale nach 7 Kategorien analysiert, wobei der Schwerpunkt auf der Tonalität der Urteile lag (Skala von 1, „schlecht“, bis 5, „sehr gut“). Dabei wurde das Sprachmodell von speziell ausgebildeten Spezialisten immer weiter verfeinert und die Kodierung stetig optimiert. Kontinuierlich wurde die Qualität der Ergebnisse manuell überprüft und im Sprachmodell verbessert. Erhoben und ausgewertet wurden insbesondere die Weiterempfehlung und Gesamtzufriedenheit, die wahrgenommene fachliche Kompetenz, aber auch die Erreichbarkeit und Reaktionszeit, die Verständlichkeit und eingebrachte Beratungszeit, die Sorgfalt und Zuverlässigkeit, die Effizienz und Kostentransparenz sowie die Freundlichkeit, Vertrauenswürdigkeit, Empathie und Fähigkeit zum aktiven Zuhören. In jeder Kategorie wurde ein sog. Sentiment-Index ermittelt, der gewichtet in die Gesamtwertung einfließt. Zudem flossen die Urteile der Fachkolleginnen und -kollegen aus der Umfrage mit ein.

Im Bereich der Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte, deren Mandantenkreis sich hauptsächlich auf Unternehmen als Zielgruppe fokussiert, wurde neben den Empfehlungen der Fachkolleginnen und -kollegen vor allem auf das Urteil der Unternehmensjuristinnen und -juristen, die den Kern der Mandantenzielgruppe bilden, abgestellt. Auf eine KI-Analyse frei verfügbarer Mandantenurteile von Privatpersonen wurde hingegen verzichtet, da es sich bei der Zielgruppe der Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte um einen geschlossenen Personenkreis von Rechtsabteilungen und Geschäftsführungen in den Unternehmen handelt.